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Was kostet die „24-Stunden-Pflege" wirklich?

Aktualisiert am 05.07.2026 · Rechtsgrundlagen amtlich geprüft (EStG/SGB XI/BMAS) · Lesezeit ca. 8 Minuten

Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, ist für viele Familien die letzte Alternative zum Pflegeheim. Der Markt dafür ist groß, unübersichtlich — und voller Angebote, die zu schön sind, um legal zu sein. Hier ist die ehrliche Rechnung: was es kostet, was Kasse und Finanzamt beisteuern, und woran ihr seriöse Anbieter erkennt.

Erstmal Klartext: „24 Stunden" arbeitet niemand

Der gängige Begriff führt in die Irre: Arbeitszeitrecht und Mindestlohn gelten auch im Privathaushalt. Gemeint ist die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" — eine Kraft wohnt im Haushalt und leistet definierte Arbeits- und Bereitschaftszeiten, mit Pausen und freien Tagen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn zu vergüten sind. Seit dem 01.01.2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde — das ist die rechnerische Untergrenze jeder seriösen Kalkulation.

Die drei Modelle im Vergleich

ModellSo funktioniert esWorauf achten
Entsendemodell (am verbreitetsten)Die Kraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland (oft Polen/Osteuropa) angestellt und wird über eine deutsche Vermittlungsagentur entsandt; Wechsel meist alle 2–3 Monate.A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherung) zwingend einsehen; Vertrag mit klaren Aufgaben/Zeiten.
ArbeitgebermodellIhr stellt die Betreuungskraft selbst sozialversicherungspflichtig an.Volle Arbeitgeberpflichten (Lohnabrechnung, Urlaub, Kündigungsschutz) — sauberste, aber aufwendigste Lösung.
Selbstständigen-ModellDie Kraft arbeitet formal auf eigene Rechnung.Hohes Scheinselbstständigkeits-Risiko: Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt, ist faktisch angestellt — Beitragsnachzahlungen treffen euch als Auftraggeber.

Die ehrliche Kostenrechnung

Seriöse Agentur-Angebote (Entsendemodell) liegen marktüblich bei etwa 2.500 bis 5.000 € im Monat — je nach Deutschkenntnissen, Qualifikation und Umfang der Bereitschaftszeiten; hinzu kommen freie Kost und Logis (eigenes Zimmer) und meist An-/Abreisekosten. Diese Spanne ist eine Markt-Orientierung, kein amtlicher Wert. Die Untergrenze könnt ihr selbst plausibilisieren: Schon 40 Wochenstunden × Mindestlohn 13,90 € ergeben über 2.400 € Brutto-Lohnkosten — plus Sozialabgaben, Agenturmarge und Fahrten. Angebote deutlich unter dieser Schwelle können rechnerisch nicht legal sein.

Zum Vergleich: Der Eigenanteil im Pflegeheim ist ähnlich hoch — der große Unterschied ist, dass zuhause zusätzlich Miete und Lebenshaltung weiterlaufen, dafür bleibt die vertraute Umgebung erhalten.

Was Kasse und Finanzamt beisteuern

Checkliste: seriösen Anbieter erkennen

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Häufige Fragen

Ist eine „24-Stunden-Betreuung" überhaupt legal?

Ja — aber niemand darf tatsächlich 24 Stunden arbeiten. Legal ist die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" mit geregelten Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt, dass auch Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte mit dem deutschen Mindestlohn zu vergüten sind. Angebote, die rechnerisch weit darunter liegen, funktionieren nur mit unbezahlter Arbeit — Finger weg.

Zahlt die Pflegekasse einen eigenen Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung?

Nein, einen eigenen „24-Stunden-Topf" gibt es nicht. Finanziert wird über die normalen Leistungen: Pflegegeld (347–990 € je nach Pflegegrad), Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr, z. B. zur Überbrückung des Kräfte-Wechsels), Entlastungsbetrag (131 €/Monat) — und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Wie viel bekomme ich über die Steuer zurück?

Für haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistungen — dazu zählt die Betreuung im eigenen Haushalt — gibt es 20 % der Arbeitskosten als direkten Abzug von der Steuerschuld, höchstens 4.000 € pro Jahr (§ 35a EStG). Wichtig: nur bei unbarer Zahlung auf das Konto des Anbieters; Barzahlung ist steuerlich verloren.

Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?

Warnsignale: Preise deutlich unter der rechnerischen Mindestlohn-Untergrenze, Barzahlung erwünscht, keine A1-Bescheinigung der entsandten Kraft, „selbstständige" Betreuungskräfte, die faktisch weisungsgebunden rund um die Uhr im Haushalt leben (Scheinselbstständigkeits-Risiko — Nachzahlungen treffen euch als Auftraggeber), kein Ersatz bei Krankheit/Ausfall und Verträge ohne deutsches Recht/Gerichtsstand.

Gibt es günstigere Alternativen?

Oft ja: die Kombination aus ambulantem Pflegedienst (über die Pflegesachleistung), Tages-/Nachtpflege (eigenes Budget von 721–2.085 €/Monat), Betreuungskräften über den Entlastungsbetrag und Familie. Für viele Situationen reicht das — die Rund-um-Präsenz lohnt vor allem bei nächtlichem Hilfebedarf oder fortgeschrittener Demenz.