Was kostet die „24-Stunden-Pflege" wirklich?
Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, ist für viele Familien die letzte Alternative zum Pflegeheim. Der Markt dafür ist groß, unübersichtlich — und voller Angebote, die zu schön sind, um legal zu sein. Hier ist die ehrliche Rechnung: was es kostet, was Kasse und Finanzamt beisteuern, und woran ihr seriöse Anbieter erkennt.
Erstmal Klartext: „24 Stunden" arbeitet niemand
Der gängige Begriff führt in die Irre: Arbeitszeitrecht und Mindestlohn gelten auch im Privathaushalt. Gemeint ist die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" — eine Kraft wohnt im Haushalt und leistet definierte Arbeits- und Bereitschaftszeiten, mit Pausen und freien Tagen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn zu vergüten sind. Seit dem 01.01.2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde — das ist die rechnerische Untergrenze jeder seriösen Kalkulation.
Die drei Modelle im Vergleich
| Modell | So funktioniert es | Worauf achten |
|---|---|---|
| Entsendemodell (am verbreitetsten) | Die Kraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland (oft Polen/Osteuropa) angestellt und wird über eine deutsche Vermittlungsagentur entsandt; Wechsel meist alle 2–3 Monate. | A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherung) zwingend einsehen; Vertrag mit klaren Aufgaben/Zeiten. |
| Arbeitgebermodell | Ihr stellt die Betreuungskraft selbst sozialversicherungspflichtig an. | Volle Arbeitgeberpflichten (Lohnabrechnung, Urlaub, Kündigungsschutz) — sauberste, aber aufwendigste Lösung. |
| Selbstständigen-Modell | Die Kraft arbeitet formal auf eigene Rechnung. | Hohes Scheinselbstständigkeits-Risiko: Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt, ist faktisch angestellt — Beitragsnachzahlungen treffen euch als Auftraggeber. |
Die ehrliche Kostenrechnung
Seriöse Agentur-Angebote (Entsendemodell) liegen marktüblich bei etwa 2.500 bis 5.000 € im Monat — je nach Deutschkenntnissen, Qualifikation und Umfang der Bereitschaftszeiten; hinzu kommen freie Kost und Logis (eigenes Zimmer) und meist An-/Abreisekosten. Diese Spanne ist eine Markt-Orientierung, kein amtlicher Wert. Die Untergrenze könnt ihr selbst plausibilisieren: Schon 40 Wochenstunden × Mindestlohn 13,90 € ergeben über 2.400 € Brutto-Lohnkosten — plus Sozialabgaben, Agenturmarge und Fahrten. Angebote deutlich unter dieser Schwelle können rechnerisch nicht legal sein.
Was Kasse und Finanzamt beisteuern
- Pflegegeld: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) monatlich — es fließt bei häuslicher Pflege und kann frei für die Betreuung eingesetzt werden.
- Verhinderungspflege: bis 3.539 €/Jahr — z. B. für die Überbrückung beim Wechsel der Betreuungskräfte oder zusätzliche Entlastung.
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für anerkannte Unterstützungsangebote.
- Steuer: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld (§ 35a EStG) — zwingend unbar aufs Anbieterkonto zahlen und Rechnungen aufheben.
- Unterm Strich bleiben je nach Pflegegrad meist 1.500–3.500 € Eigenanteil im Monat (Orientierung).
Checkliste: seriösen Anbieter erkennen
- ✅ A1-Bescheinigung jeder entsandten Kraft wird unaufgefordert vorgelegt
- ✅ Transparente Verträge nach deutschem Recht: Aufgaben, Arbeits-/Bereitschaftszeiten, freie Tage, Kündigungsfristen
- ✅ Garantierter Ersatz bei Krankheit oder Ausfall der Kraft
- ✅ Rechnung + unbare Zahlung (auch wegen § 35a!)
- ❌ Dumpingpreise unter der Mindestlohn-Logik, Barzahlung, Druck zur schnellen Unterschrift
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Ist eine „24-Stunden-Betreuung" überhaupt legal?
Ja — aber niemand darf tatsächlich 24 Stunden arbeiten. Legal ist die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" mit geregelten Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt, dass auch Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte mit dem deutschen Mindestlohn zu vergüten sind. Angebote, die rechnerisch weit darunter liegen, funktionieren nur mit unbezahlter Arbeit — Finger weg.
Zahlt die Pflegekasse einen eigenen Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung?
Nein, einen eigenen „24-Stunden-Topf" gibt es nicht. Finanziert wird über die normalen Leistungen: Pflegegeld (347–990 € je nach Pflegegrad), Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr, z. B. zur Überbrückung des Kräfte-Wechsels), Entlastungsbetrag (131 €/Monat) — und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Wie viel bekomme ich über die Steuer zurück?
Für haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistungen — dazu zählt die Betreuung im eigenen Haushalt — gibt es 20 % der Arbeitskosten als direkten Abzug von der Steuerschuld, höchstens 4.000 € pro Jahr (§ 35a EStG). Wichtig: nur bei unbarer Zahlung auf das Konto des Anbieters; Barzahlung ist steuerlich verloren.
Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
Warnsignale: Preise deutlich unter der rechnerischen Mindestlohn-Untergrenze, Barzahlung erwünscht, keine A1-Bescheinigung der entsandten Kraft, „selbstständige" Betreuungskräfte, die faktisch weisungsgebunden rund um die Uhr im Haushalt leben (Scheinselbstständigkeits-Risiko — Nachzahlungen treffen euch als Auftraggeber), kein Ersatz bei Krankheit/Ausfall und Verträge ohne deutsches Recht/Gerichtsstand.
Gibt es günstigere Alternativen?
Oft ja: die Kombination aus ambulantem Pflegedienst (über die Pflegesachleistung), Tages-/Nachtpflege (eigenes Budget von 721–2.085 €/Monat), Betreuungskräften über den Entlastungsbetrag und Familie. Für viele Situationen reicht das — die Rund-um-Präsenz lohnt vor allem bei nächtlichem Hilfebedarf oder fortgeschrittener Demenz.
Quellen (amtlich)
- § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, max. 4.000 €)
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (Pressemitteilung)
- § 37 SGB XI — Pflegegeld und Beratungsbesuche
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege (Anspruch, 8 Wochen, Angehörigen-Regel)
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (PDF, Stand 11.12.2025)