Erklärung zur Barrierefreiheit
Brinn Computer ist bemüht, die Website liova-care.de und die Liova-Web-App im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter liova-care.de erreichbare Website einschließlich der öffentlichen Informationsseiten und der angemeldeten Web-Anwendung. Die nativen Apps für iOS und Android orientieren sich an denselben Grundsätzen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 weitgehend konform. „Weitgehend konform" bedeutet, dass die Anforderungen ganz überwiegend erfüllt sind und uns keine wesentlichen Verstöße bekannt sind; einzelne, nicht abschließend ausschließbare Abweichungen werden fortlaufend behoben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Zum Zeitpunkt dieser Erklärung sind uns keine wesentlichen nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Unser automatisiertes Prüfwerkzeug (axe-core) meldete beim letzten Durchlauf keine Verstöße. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, teilen Sie uns dies bitte über die unten genannten Kontaktwege mit – wir bessern zeitnah nach.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus und „Zum Inhalt springen"-Link,
- semantische Struktur (Überschriften, Landmarken, beschriftete Bedienelemente),
- Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Verlinkungen,
- ausreichende Farbkontraste,
- Berücksichtigung von „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion),
- Prüfung mit Screenreadern (VoiceOver/NVDA) sowie automatisierten Werkzeugen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, gestützt auf einen WCAG-2.1-AA-Audit mit axe-core und einen Screenreader-Test vom 26. Juni 2026 sowie eine anschließende Nachbesserung der Informationsseiten. Die Erklärung wird bei Änderungen aktualisiert.
Barrieren melden – Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten anfordern? Wenden Sie sich gern an uns:
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, die die Einhaltung der Anforderungen des BFSG überwacht.
Stand: Juli 2026